Haushaltshilfe Kosten & Abrechnung mit der Pflegekasse

Ein Taschenrechner neben einem Formular der Pflegekasse

Haushaltshilfe Kosten: Wie Sie unsere Leistungen finanzieren können

Die Entscheidung für eine professionelle Haushaltshilfe ist eine Investition in mehr Lebensqualität, Zeit und Wohlbefinden. Eine der ersten und wichtigsten Fragen ist dabei verständlicherweise die nach den Kosten und den Finanzierungsmöglichkeiten. Die Alltagsfeen legen Wert auf absolute Transparenz. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wie sich unsere Preise zusammensetzen und wie Sie, insbesondere bei Vorliegen eines Pflegegrades, finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse nutzen können.

Transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten

Unsere Kosten für eine Haushaltshilfe werden auf Stundenbasis berechnet. Der genaue Stundensatz kann je nach Region und dem Umfang der gebuchten Leistungen variieren. In einem persönlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Sie zahlen nur für die tatsächlich erbrachte Leistung. Es gibt keine versteckten Gebühren oder langfristigen Vertragsbindungen.

Der Schlüssel zur Finanzierung: Der Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI

Eine wesentliche Möglichkeit zur Finanzierung unserer Dienstleistungen bietet die Pflegeversicherung. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (von 1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse in Höhe von 125 € pro Monat. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern. Dieses Budget verfällt nicht am Monatsende, sondern kann angespart und auch für größere Beträge später eingesetzt werden.

Wie kann der Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag kann für qualitätsgesicherte «Angebote zur Unterstützung im Alltag» verwendet werden. Die Alltagsfeen sind ein nach Landesrecht anerkannter und zertifizierter Anbieter solcher Leistungen. Das bedeutet für Sie: Sie können unsere Dienstleistungen direkt über diesen Betrag finanzieren.

Unsere Leistungen, die Sie über den Entlastungsbetrag abrechnen können, umfassen:

  • Hilfe im Haushalt (Reinigung, Wäschepflege)
  • Unterstützung beim Einkaufen und bei Besorgungen
  • Mahlzeitenzubereitung
  • Begleitung zu Arztterminen oder Spaziergängen
  • Alltagsbegleitung und Betreuung zur Entlastung von Angehörigen

Der Ablauf: So einfach funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse

Wir möchten den Prozess für Sie so unkompliziert wie möglich gestalten.

Schritt 1: Prüfung des Anspruchs

Voraussetzung ist das Vorliegen eines Pflegegrades (1-5). Wenn noch kein Pflegegrad beantragt wurde, unterstützen wir Sie gerne bei den ersten Schritten.

Schritt 2: Leistungserbringung durch die Alltagsfeen

Nachdem wir gemeinsam den gewünschten Leistungsumfang festgelegt haben, erbringt Ihre persönliche Alltagsfee die vereinbarten Tätigkeiten. Sie erhalten von uns eine detaillierte Rechnung über die geleisteten Stunden.

Schritt 3: Einreichung bei der Pflegekasse und Erstattung

Sie reichen unsere Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Diese erstattet Ihnen dann die Kosten bis zur Höhe des verfügbaren Entlastungsbetrages (max. 125 € pro Monat bzw. angespartes Guthaben). In vielen Fällen ist auch eine direkte Abtretung möglich, sodass wir direkt mit der Kasse abrechnen und Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Wir beraten Sie gerne

Die Möglichkeiten der Finanzierung können komplex erscheinen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. In einem kostenlosen Beratungsgespräch prüfen wir Ihre individuelle Situation und erläutern Ihnen alle Optionen verständlich und transparent. Investieren Sie in Ihre Entlastung – wir zeigen Ihnen, wie es geht.